Das Anwesen ist bebaut mit einem kleinen Abrisshaus. Dieses wurde ca. 1930 als Siedlungshaus weitgehend in Eigenleistung in Holzbauweise erstellt.
Das Grundstück befindet sich inmitten eines reinen Wohngebiets mit viel Freiraum zu den anrainenden Nachbarn. Die Bebaubarkeit richtet sich nach §34 Baugesetzbuch, muss sich also in die umliegende Bebauung einfügen. Diese ist geprägt durch 1,5-geschossige Bauweise.
Der Bauplatz ist die Hälfte eines ca. 1.050 qm großen Grundstücks, bebaubar mit einer Doppelhaushälfte variabler Größe. Gerne bieten wir Ihnen schlüsselfertige Projektierungen an.
Lassen Sie Ihren Wohnwünschen freien Lauf und vereinbaren Sie einen Termin zur Besichtigung. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.
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